Wochenbett zu Hause & weitere Dienstleistungen

Wochenbett zu Hause

Die Geburt eines Kindes ist stets ein ganz besonderer Moment. Die ersten Tage und Wochen nach der Geburt sind eine sehr wichtige und auch intime Zeit, in der Sie sich in Ihrer neuen Rolle als Mutter oder Vater finden. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um Ihr erstes Kind handelt oder bereits ein oder mehrere Geschwister da sind.

Wir unterstützen sie als Familie gerne in dieser wichtigen Zeit nach der Geburt – fachkundig, empathisch und ganz Ihren Bedürfnissen entsprechend. Unser oberstes Ziel ist es, dass es Ihnen und Ihrem Kind gut geht!
Ob Fragen zur Rückbildung, Unterstützung bei der Pflege des Neugeborenen oder Unsicherheiten rund ums Stillen oder die Ernährung Ihres Kindes – wir sind für Sie da.

Auch in belastenden Situationen stehen wir Ihnen zur Seite. Die Betreuung und Beratung durch eine Fachperson ist eine wichtige Stütze, wenn Sie infolge Krankheit, Frühgeburt oder einem Geburtsgebrechen vorübergehend von Ihrem Kind getrennt sind oder nach einem Kindsverlust von ihm Abschied nehmen!
Viele unserer Fachpersonen haben eine Ausbildung in Kinderkrankenpflege und sind geschult für die elterliche Begleitung beim frühen Tod eines Kindes. So unterstützen wir Sie bei Bedarf auch nach dem Wochenbett weiter.

Bei unserer Dienstleistung im Wochenbett handelt es sich um eine sogenannte «Pflichtleistung bei Mutterschaft». Unsere Begleitung wird vollumfänglich durch die Grundversicherung der Krankenkassen bezahlt. Haben Sie Fragen? Finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragen rund ums Wochenbett  – oder schreiben Sie uns einfach eine kurze Nachricht!

Weitere Dienstleistungen

Unsere Dienstleistungen rund um’s Wochenbett sind vielfälltig!
Wir bilden uns alle regelmässig weiter und viele von uns verfügen über Spezialwissen oder eine Zusatzausbildung in/zur

  • Aromatherapie
  • Babymassage
  • Baby- und Kindernotfall-Kursleitung
  • Craniosacral Therapie
  • Homöopathie
  • Lasertherapie
  • Reflexzonentherapie am Fuss
  • Rückbildungsgymnastik
  • Schlafberatung
  • Still und Laktationsberatung
  • Stoffwindelberatung
  • Trageberatung und Instruktion

Wir arbeiten in einem professionellen Netzwerk und vermitteln Sie bei Bedarf gerne an eine Kollegin mit dem entsprechenden Wissen.

FAQ zum Wochenbett

Wochenbettbetreuung meint die Pflege von Mutter und Kind, aber auch die Beratung und Anleitung der Eltern in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt des Kindes durch eine spezialisierte Pflegefachfrau oder eine Hebamme.

Ja, in der Regel ist dies zwingend notwendig, da der Spitalaustritt nach einer natürlichen Geburt bereits am 3. Tag nach der Geburt erfolgt. So kurz nach der Geburt sind das Neugeborene und meist auch die junge Mutter auf Pflege angewiesen, die eine Betreuung durch eine Fachperson voraussetzt.

Die Wochenbettpflege ist das einzige Spezialwissen der Pflege, welches sich Pflegefachfrauen und Hebammen gleichberechtigt teilen. Sie sind absolut frei in der Wahl Ihrer Fachperson, die Leistungen im Wochenbett unterscheiden sich nicht. Individuelle Unterschiede ergeben sich vielmehr aus der Erfahrung und der Persönlichkeit der Fachperson.

Gut ist es, wenn Sie bereits während der Schwangerschaft eine geeignete Fachperson suchen. In einem Erstgespräch vier bis acht Wochen vor der Geburt ist ein gegenseitiges Kennenlernen sinnvoll. Doch wir sind auch kurzfristig für Sie da – über unsere Hotline +41797773133 erreichen Sie uns täglich von 08:00 bis 20:00 Uhr!

Das Wochenbett dauert im Idealfall 56 Tage (8 Wochen). Verlängerungen sind je nach Bedarf möglich.

Im Regelfall werden maximal 16 Besuche bei der Geburt des ersten und 10 Besuche bei den Geburten weiterer Kinder durch die Krankenkassen übernommen. Nach einem Kaiserschnitt, einer Mehrlingsgeburt oder einer Frühgeburt werden grundsätzlich 16 Besuche von der Krankenkasse übernommen. In den ersten 10 Tagen nach der Geburt ist zudem bis fünf Mal ein Zweitbesuch am selben Tag durch Ihre Krankenkasse abgedeckt.

Bei der Wochenbettbetreuung handelt es sich um eine Pflichtleistung bei Mutterschaft, das heisst Sie tragen keine Kosten. Die Kosten werden vollumfänglich von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen. Wie bei allen Leistungen bei Mutterschaft entfallen auch die Franchise und der Selbstbehalt. Der Kanton Bern verzichtet zudem auch auf eine Patientenbeteiligung.

Achtung: Nicht unter die Kosten für die Wochenbettbetreuung fallen Zusatzleistungen wie z.B. komplementäre Therapien, individuelle Pflege- oder Hilfsmittel (Salben, Tapes …), etc. Diese werden von uns individuell in Rechnung gestellt und müssen von Ihnen direkt bezahlt werden.

Nein, im Unterschied zum Wochenbett sind dies Leistungen bei Mutterschaft, welche durch eine Hebamme oder eine Ärztin oder einen Arzt durchgeführt werden müssen. Das gleiche gilt im Übrigen auch für die gynäkologische Nachkontrolle fünf bis sechs Wochen nach der Geburt.

Schlafendes Baby

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